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	<title>Kommentare zu: 2009 Medial vernachlässigt: Gehörlosenschulen unterrichten keine Gebärdensprache</title>
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		<title>Von: Bernhard</title>
		<link>http://schul-kritik.de/2010/bildungswissenschaften/deutsche-bildungspolitik/medial-vernachlassigt-gehorlosenschulen-unterrichten-keine-gebardensprache/comment-page-1/#comment-13598</link>
		<dc:creator>Bernhard</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 05:32:30 +0000</pubDate>
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		<description>Ich erlebe es immer wieder bspw. auf Bahnhöfen, wie alleingelassen Gehörlose im alltäglichen Leben oft sind. Wenn nicht wenigstens einer in der Gruppe ist, der &quot;sprechen&quot; kann, sind sie aufgeschmissen. Gott sei Dank ist meist so jemand in der Gruppe. 
Jetzt aber mal im Ernst: in der Präambel zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, und ich zitiere wörtlich:
&quot;Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,  . . .  hat sich das Deutsche Volk . . .  usw., usw. usw.  das Grundgesetz gegeben . . .&quot;
&quot;Artikel 1 (1)  DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung; Verwaltung (&#039;vollziehende Gewalt&#039;) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,  . . .  seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.&quot; 
Am 27. Oktober 1994 wurde dem Absatz 3  folgender Satz angefügt: 
&quot;NIEMAND DARF WEGEN SEINER BEHINDERUNG BENACHTEILIGT WERDEN.&quot;
Wie steht es nun mit der Umsetzung dieser Gesetze? Papier ist ja, wie wir alle wissen, geduldig. Aber wir Menschen sind es nur in begrenztem Maße. Sollte man da nicht mal hergehen, und die Herrschaften in Berlin über den Petitionsausschuß an ihre Pflichten erinnern, sie ermahnen, sich auf die wirklich wichtigen Dinge des Lebens zu konzentrieren, anstatt quasi im eigenen Saft vor sich hin zu köcheln und nur an sich selbst zu denken?
Grade auch für Gehörlose sind die Artikel 1 (!) und Artikel 3 (3) bzw. deren Einhaltung wichtig. Und es gibt die Möglichkeit, deren Umsetzung auf dem Umweg über den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einzufordern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich erlebe es immer wieder bspw. auf Bahnhöfen, wie alleingelassen Gehörlose im alltäglichen Leben oft sind. Wenn nicht wenigstens einer in der Gruppe ist, der &#8220;sprechen&#8221; kann, sind sie aufgeschmissen. Gott sei Dank ist meist so jemand in der Gruppe.<br />
Jetzt aber mal im Ernst: in der Präambel zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, und ich zitiere wörtlich:<br />
&#8220;Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,  . . .  hat sich das Deutsche Volk . . .  usw., usw. usw.  das Grundgesetz gegeben . . .&#8221;<br />
&#8220;Artikel 1 (1)  DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR. SIE ZU ACHTEN UND ZU SCHÜTZEN IST VERPFLICHTUNG ALLER STAATLICHEN GEWALT.<br />
(2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt<br />
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung; Verwaltung (&#8216;vollziehende Gewalt&#8217;) und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.<br />
Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,  . . .  seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.&#8221;<br />
Am 27. Oktober 1994 wurde dem Absatz 3  folgender Satz angefügt:<br />
&#8220;NIEMAND DARF WEGEN SEINER BEHINDERUNG BENACHTEILIGT WERDEN.&#8221;<br />
Wie steht es nun mit der Umsetzung dieser Gesetze? Papier ist ja, wie wir alle wissen, geduldig. Aber wir Menschen sind es nur in begrenztem Maße. Sollte man da nicht mal hergehen, und die Herrschaften in Berlin über den Petitionsausschuß an ihre Pflichten erinnern, sie ermahnen, sich auf die wirklich wichtigen Dinge des Lebens zu konzentrieren, anstatt quasi im eigenen Saft vor sich hin zu köcheln und nur an sich selbst zu denken?<br />
Grade auch für Gehörlose sind die Artikel 1 (!) und Artikel 3 (3) bzw. deren Einhaltung wichtig. Und es gibt die Möglichkeit, deren Umsetzung auf dem Umweg über den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einzufordern.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: irene schrieder</title>
		<link>http://schul-kritik.de/2010/bildungswissenschaften/deutsche-bildungspolitik/medial-vernachlassigt-gehorlosenschulen-unterrichten-keine-gebardensprache/comment-page-1/#comment-13576</link>
		<dc:creator>irene schrieder</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 22:43:28 +0000</pubDate>
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		<description>Bestätigt mal wieder, wie inkompetent der Staat ist, wenn es um die Erziehung und Bildung von Kindern geht. Eltern, steht auf! Es ist Euer angeborenes Recht und Eure angeborene Pflicht, für die Erziehung und Bildung Eurer Kinder zu sorgen. Der Staat hat dies usurpiert, und spätestens, wenn er es nicht ordentlich macht, sondern Eure Kinder schädigt, müsst Ihr es Euch wieder holen. Macht es selber. Lernen daheim und anderswo statt in der Lernbatterie Schule ist die &quot;Schul&quot;form, bei der der Sozialstatus der Eltern oder Besonderheiten des Kindes am wenigsten behindern. Wenn alle Eltern von Kindern, an denen der Staat vorbeiunterrichtet, ihr Erziehungsrecht wieder zurückfordern und die Schule boykottieren würden, ließe sich das auch nicht mehr obrigkeitsstaatlich unterdrücken. Der Asylrichter bei Romeikes in Tennessee hatte ganz Recht: Dass Eltern ihre eigenen Kinder selbst unterrichten, ist genauso ein Menschenrecht wie aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bestätigt mal wieder, wie inkompetent der Staat ist, wenn es um die Erziehung und Bildung von Kindern geht. Eltern, steht auf! Es ist Euer angeborenes Recht und Eure angeborene Pflicht, für die Erziehung und Bildung Eurer Kinder zu sorgen. Der Staat hat dies usurpiert, und spätestens, wenn er es nicht ordentlich macht, sondern Eure Kinder schädigt, müsst Ihr es Euch wieder holen. Macht es selber. Lernen daheim und anderswo statt in der Lernbatterie Schule ist die &#8220;Schul&#8221;form, bei der der Sozialstatus der Eltern oder Besonderheiten des Kindes am wenigsten behindern. Wenn alle Eltern von Kindern, an denen der Staat vorbeiunterrichtet, ihr Erziehungsrecht wieder zurückfordern und die Schule boykottieren würden, ließe sich das auch nicht mehr obrigkeitsstaatlich unterdrücken. Der Asylrichter bei Romeikes in Tennessee hatte ganz Recht: Dass Eltern ihre eigenen Kinder selbst unterrichten, ist genauso ein Menschenrecht wie aus Gewissensgründen den Militärdienst zu verweigern.</p>
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